Tieridentifikation & Fleischkontrolle

Der eindeutigen Identifikation der Tiere und der exakten Rückverfolgbarkeit jedes Schlachtkörpers widmen wir grösste Aufmerksamkeit und Sorgfalt. Wir garantieren damit sowohl für unsere Kunden als auch für den Verbraucher maximale Sicherheit und Schutz vor gesundheitlichen Gefährdungen.


ERSTE KONTROLLINSTANZ

Jedes der angelieferten Tiere ist mit einer Ohrmarke registriert. Wir übernehmen diese Daten in unsere Datenbank und kontrollieren über die Plattform Labelbase die komplette Tiergeschichte jedes Rinds mit allen relevanten Fakten. So wird bereits vor der Schlachtung die einwandfreie Schlacht­tauglichkeit des Tieres gemäss definierter Parameter und gesetzlicher Vorgaben gewährleistet.


ZWEISTUFIGE FLEISCHKONTROLLE FÜR MAXIMALE SICHERHEIT

Die Kontrolle der Schlachttiere ist in der eidgenössischen „Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle“ aus dem Jahr 2016 gesetzlich geregelt. Das zweistufige Kontrollsystem sieht eine Schlachttier­untersuchung durch einen Veterinärmediziner vor der Schlachtung und eine Fleisch­untersuchung während der Schlachtung vor. Die Schlachttier­untersuchung erfolgt direkt nach dem Ausladen der Tiere. Das lebende Tier wird in Bezug auf seine Gesamt­erscheinung beurteilt, um Krankheits­symptome auszuschliessen. 

Das Augenmerk richtet sich hierbei sowohl auf Krankheiten, die für die Herde des Lieferanten bedenklich sind, als auch auf Krankheiten, welche die Gesundheit des Konsumenten gefährden können. Die Fleisch­untersuchung findet als zweite Kontrollstufe während des Schlachtvorgangs vor dem Wiegen und Kühlen der Schlachtkörper statt. 

Unter Aufsicht eines Tierarztes wird der gesamte Schlachtkörper mit seinen Organen untersucht. Im Zuge dieser eingehenden Untersuchung wird die Geniessbarkeit des Fleisches sicher festgestellt. Insgesamt prüfen vier Veterinäre und sechs Fleisch­kontrolleure der Stadt Zürich die Genusstauglichkeit der geschlachteten Tiere.