Tieridentifikation & Fleischkontrolle
ERSTE KONTROLLINSTANZ
Jedes der angelieferten Tiere ist mit einer Ohrmarke registriert. Wir übernehmen diese Daten in unsere Datenbank und kontrollieren über die Plattform Labelbase die komplette Tiergeschichte jedes Rinds mit allen relevanten Fakten. So wird bereits vor der Schlachtung die einwandfreie Schlachttauglichkeit des Tieres gemäss definierter Parameter und gesetzlicher Vorgaben gewährleistet.
ZWEISTUFIGE FLEISCHKONTROLLE FÜR MAXIMALE SICHERHEIT
Die Kontrolle der Schlachttiere ist in der eidgenössischen „Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle“ aus dem Jahr 2016 gesetzlich geregelt. Das zweistufige Kontrollsystem sieht eine Schlachttieruntersuchung durch einen Veterinärmediziner vor der Schlachtung und eine Fleischuntersuchung während der Schlachtung vor. Die Schlachttieruntersuchung erfolgt direkt nach dem Ausladen der Tiere. Das lebende Tier wird in Bezug auf seine Gesamterscheinung beurteilt, um Krankheitssymptome auszuschliessen.
Das Augenmerk richtet sich hierbei sowohl auf Krankheiten, die für die Herde des Lieferanten bedenklich sind, als auch auf Krankheiten, welche die Gesundheit des Konsumenten gefährden können. Die Fleischuntersuchung findet als zweite Kontrollstufe während des Schlachtvorgangs vor dem Wiegen und Kühlen der Schlachtkörper statt.
Unter Aufsicht eines Tierarztes wird der gesamte Schlachtkörper mit seinen Organen untersucht. Im Zuge dieser eingehenden Untersuchung wird die Geniessbarkeit des Fleisches sicher festgestellt. Insgesamt prüfen vier Veterinäre und sechs Fleischkontrolleure der Stadt Zürich die Genusstauglichkeit der geschlachteten Tiere.